Schornsteinfegermeister Jonas Bindert
Kaiserstraße 24, 66399 Mandelbachtal
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vertraglich vereinbarte Leistungen des Schornsteinfegerbetriebs Jonas Bindert gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Verbrauchern.
(2) Sie gelten insbesondere für Schornsteinfegerarbeiten, Messungen, Überprüfungen, Wartungen, Reinigungen von Lüftungs- und RLT-Anlagen sowie sonstige vereinbarte technische Dienstleistungen.
(3) Für hoheitliche Tätigkeiten und gesetzlich geregelte Gebühren gelten vorrangig die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Auftragserteilung und Terminvereinbarung
(1) Aufträge können schriftlich, in Textform oder mündlich erteilt werden.
(2) Vereinbarte Ausführungstermine werden für die Durchführung der beauftragten Leistungen eingeplant. Hierfür werden entsprechende Personal- und Betriebskapazitäten reserviert.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Anlagen, Räumlichkeiten und Einrichtungen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und erforderliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
§ 3 Terminabsagen und Ausfallentschädigung
(1) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
(2) Erfolgt eine vom Auftraggeber zu vertretende Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn oder kann die Leistung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer eine pauschalierte Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der für den betroffenen Termin vereinbarten Nettovergütung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines entsprechenden Anspruchs vorliegen.
(3) Die Pauschale berücksichtigt insbesondere die kurzfristige Personaldisposition, die Vorhaltung betrieblicher Kapazitäten und die eingeschränkte Möglichkeit einer anderweitigen Auftragsdurchführung.
(4) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Erwerbsmöglichkeiten werden berücksichtigt.
(5) Die Ausfallpauschale entfällt, soweit die Absage auf Umständen beruht, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat und für die nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Entschädigung geschuldet wird.
(6) Bereits tatsächlich erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, gesondert vereinbarte Kosten werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen abgerechnet. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.
(7) Gesetzliche Kündigungsrechte und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören insbesondere freier Zugang, notwendige Freigaben und die Verfügbarkeit erforderlicher Ansprechpartner.
Entstehen durch eine unterlassene Mitwirkung Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, richten sich mögliche Ersatz- und Entschädigungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den gesetzlichen Gebührenvorschriften.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Leistungsausführung
(1) Die Arbeiten werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen durchgeführt.
(2) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen fachlich geeignete Mitarbeiter einsetzen.
(3) Leistungsänderungen und zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit dies erforderlich und möglich ist.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarbrücken Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
